Einkommensteuerliche Behandlung von Berufsausbildungskosten

Insbesondere bei der Einkommensteuererklärung von Berufseinsteigern kann die Berücksichtigung von Ausbildungskosten zu Steuererstattungen führen.  Das Bundesministerium der Finanzen hat sich nun umfangreich zu der Behandlung als Sonderausgaben oder Werbungskosten geäußert.

BMF-Schreiben zum Download

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Freiburger Gründertag 2010

Am 15. Oktober 2010 findet von

9.30 bis 18.00 Uhr in der Messe Freiburg, Halle 1

der diesjährige Freiburger Gründertag statt. Wir werden in diesem Jahr zum dritten Mal mit einem eigenen Messestand vertreten sein und freuen uns auf viele interessante Gespräche.

Der Flyer zum Download: Freiburger Gründertag 2010 Flyer

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Gründer trifft die Krise weniger

Die aktuelle Wirtschaftskrise hat für junge Unternehmen in Deutschland weniger Auswirkungen als erwartet. Die knappe Mehrheit der Unternehmen spürt bisher keine negativen Folgen der Krise. Auch die aktuelle Geschäftslage wird mehrheitlich positiv eingeschätzt. Continue reading

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GmbH-Eintragung: Pauschale Erklärung der Eignung als Geschäftsführer möglich

Um eine GmbH in das Handelsregister einzutragen muss der Anmeldung eine Versicherung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass der bzw. die Geschäftsführer nicht wegen im GmbH-Gesetz einzeln benannter Straftaten (z. B. Betrug, Insolvenzverschleppung, Untreue) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist/sind. Laut einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht hierfür eine allgemeine Erklärung aus (Az.: II ZB 5/10).

Der Sachverhalt lag wie folgt: Eine schweizerische GmbH meldete eine Zweigniederlassung zur Eintragung in das Handelsregister an. Der Geschäftsführer versicherte in seinem Antrag wörtlich: “Ich bin noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden.” Das zuständige Registergericht verweigerte die Eintragung. Es war der Auffassung, dass die im Gesetz genannten Straftatbestände in der Versicherung einzeln zu nennen und zu verneinen seien.

Die Klage der GmbH hatte in letzter Instanz Erfolg. Die vom Geschäftsführer abgegebene Versicherung genüge den gesetzlichen Anforderungen, so die Bundesrichter in ihrem Beschluss. Es ist weder erforderlich, die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbH-Gesetz genannten Straftatbestände noch die in Rede stehenden vergleichbaren Bestimmungen des ausländischen Rechts in der Versicherung im Einzelnen aufzuführen.

Die herkömmliche Versicherung ist sehr viel ausführlicher, und lautete zum Beispiel wie folgt:

“Ich versichere weiter, dass keine Umstände vorliegen, durch die ich nach § 6 Abs. 2 GmbHG von dem Amt des Geschäftsführers ausgeschlossen wäre:

Mir ist weder durch gerichtliches Urteil noch durch eine vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufs, eines Berufszweigs, eines Gewerbes oder eines Gewerbezweiges untersagt.

Ich wurde niemals

-         wegen des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),

-         wegen einer Straftat nach §§ 283-283d des Strafgesetzbuches  (Insolvenzstraftaten),

-         wegen falscher Angaben nach § 82 des GmbH-Gesetzes oder § 399 des Aktien-Gesetzes,

-         wegen der unrichtigen Darstellung nach § 400 des Aktiengesetzes, § 331 des Handelsgesetzbuches, § 313 des Umwandlungsgesetzes oder § 17 des Publizitätsgesetzes , oder

-         wegen einer Straftat aus dem Bereich des Betrugs und der Untreue nach den §§ 263-264a oder den §§ 265b-266a des Strafgesetzbuches  zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

im Inland oder wegen einer vergleichbaren Straftat im Ausland verurteilt.

Im Regelfall sind diese Voraussetzunge bei den von uns begleiteten Gründungen gegeben. Rückfragen zum Thema jederzeit sehr gerne.

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Wirtschaft und Börse: Summa Summarum

„Die große Abrechnung“, so titelt der Stern vom 19. 8. 2010 einen Artikel über Versicherungen. Weiter: „Plötzlich ist die Hälfte des Geldes weg. Was Versicherungen wirklich kosten, merken Verbraucher oft erst bei der Vertragsauflösung. Trotz neuer Vorschriften bleibt das Kleingedruckte unverständlich“ titelt er weiter. Dass die Rentabilität der Lebensversicherungen in den Keller rauscht, liegt doch bei den von der EZB verordneten immer niedriger gewordenen Zinsen auf der Hand. Wenn einerseits die sicherlich nicht schlechte Allianz im DAX mit einem KGV von 8 und einer Dividendenrendite von 5,25 % und andererseits die Lebensversicherungen nur noch mit 2,25 % garantiert werden, steht der Verlierer des ungleichen Kampfes schon wohl bei Abschluss einer Lebensversicherung fest. Continue reading

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Mobile Theme

Wir haben ein “Mobile Theme” in den Blog implementiert. Damit ist die Website auch auf mobilen Endgeräten wie z. B. dem iPhone übersichtlich lesbar.

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Wirtschaft und Börse: Summa Summarum

Die Banken suggerieren dem Anleger vielfältig, er benötige zum Sparen oder zur Vermögensbildung ihre kostenträchtige Unterstützung, in der Regel handelt es sich dabei um Provisionsgeschäfte, bei der die Bank dem Kunden keine Rechnung schickt, sondern vom dem Produktanbieter bezahlt wird, so dass die offensichtliche Interessenkollision gar nicht offen kommuniziert wird. Continue reading

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Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Studie “Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens” in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Die Studie identifiziert eine unzureichende Startfinanzierung, unerwartete Marktveränderungen und strategische Fehlentscheidungen als Hauptgründe für das Scheitern junger Unternehmen.

Das ZEW hat unter anderem 3.000 Unternehmen analysiert, die zwischen 2006 und 2009 geschlossen wurden. Betroffen waren nicht nur Unternehmen, denen von Anfang an keine markttaugliche Geschäftsidee zugrunde lag. Im Gegenteil: Fast drei Viertel der geschlossenen Jungunternehmen konnten mindestens einmal im Laufe ihrer Geschäftsaktivitäten die Gewinnschwelle überschreiten.

In ihren Handlungsempfehlungen schlagen die Forscher vor, in der Startphase ausreichendes Kapital zur Verfügung zu stellen. Auch die Möglichkeit, Unternehmenskrisen im Rahmen des Insolvenzrechts zu bewältigen sei derzeit nicht optimal geregelt, heißt es im Endbericht der Studie.

Der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher: “Die Dynamik einer Volkswirtschaft hängt ganz entscheidend von jungen Unternehmen ab, die mit innovativen Ideen in den Markt eintreten. Aber nur, wenn sich ein hinreichend großer Anteil von ihnen längerfristig am Markt behaupten kann, wird es auch tatsächlich positive Effekte auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit geben. Die Angst vor dem Scheitern ist in Deutschland eines der wichtigsten Gründungshemmnisse. Nach den Ergebnissen der Studie traut sich auch nur jeder zehnte Unternehmer, erneut ein Unternehmen zu gründen. Daher müssen gescheiterte Gründer, die einen neuen Anlauf in die Selbständigkeit wagen, in Deutschland schneller als bisher eine zweite Chance bekommen. Um dieses Ziel zu erreichen, streben wir in der Insolvenzreform eine deutliche Reduzierung der Frist zur Restschuldbefreiung an. Dabei werden wir darauf achten, dass die Gläubigerrechte durch zusätzliche Voraussetzungen und Bedingungen gewahrt werden, die einen Missbrauch ausschließen sollen. Zudem schenken wir diesem Thema in unserer Initiative ‘Gründerland Deutschland’ eine besondere Aufmerksamkeit.”

Quelle: BMWi, Pressemiteilung vom 9.8.2010

Wir haben auf unserer Homepage auch Unterlagen zum Thema Finanzierung bereitgestellt.

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Fragen und Antworten zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern (BMF)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Stellung genommen.


Hintergrund:
Das BVerfG hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. NWB-Nachricht v. 29.7.2010). Bisher gab es nur die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ darstellt. Insofern wird die Regelung nun um eine weitere Möglichkeit ergänzt.

1. Wer profitiert von der neuen Möglichkeit?Antwort: Diejenigen, die in ihrem Betrieb kein Arbeitszimmer haben und im häuslichen Arbeitszimmer auch ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ausüben. Auch Lehrer, die im Klassenzimmer unterrichten und denen kein angemessener Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht, können nun ihr häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen.

2. Darf der Gesetzgeber die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nun gar nicht mehr einschränken?Antwort: Doch, das darf er weiterhin. Das BVerfG hat in seinem Beschluss auch entschieden, dass nicht die gesamte Regelung in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 verfassungswidrig ist. Damit hat das BVerfG klargestellt, das Beschränkungen der Absetzbarkeit für häusliche Arbeitszimmer, abgesehen von den genannten Ausnahmen, auch weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

3. Ab wann tritt das geänderte Gesetz in Kraft?Antwort: Die Bundesregierung wird dem Bundestag so bald wie möglich einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab 1.1.2007 zu treffen.

4. Wie sieht die Übergangszeit bis zur Neuregelung aus?Antwort: Das BMF wird die Finanzämter kurzfristig anweisen, bis zum Inkrafttreten der Neuregelung sämtliche betroffene Steuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2007 im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten (nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO) vorläufig durchzuführen. Sollten vorläufige Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide aufgrund der späteren gesetzlichen Neuregelung aufzuheben oder zu ändern sein, wird dies von Amts wegen vorgenommen werden; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich. Steuerpflichtige, die von der Entscheidung des BVerfG betroffen sind, können sich im Übrigen an ihr Finanzamt wenden, wenn Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer schon vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bei der Steuerfestsetzung vorläufig berücksichtigt werden sollen. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob eine Änderung der Steuerfestsetzung in Betracht kommt. Eine Änderung endgültiger Steuerbescheide, die nicht angefochten worden waren, kommt dabei allerdings nicht in Betracht.

5. Was kostet den Staat die Neuregelung?Antwort: Die finanziellen Auswirkungen können belastbar erst auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs abgeschätzt werden.

Quelle: BMF

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Geförderte Beratung von Handwerksunternehmen

Steuerberater Dr. Philipp Unkelbach ist nun auch als Berater bei der BWHM, der Servicegesellschaft des Baden-Württembergischen Handwerkstages akkreditiert. Damit können wir nunmehr auch geförderte Beratungen speziell für Existenzgründer und Unternehmen im Handwerk anbieten.

In schwierigen Unternehmensphasen wie Gründung oder Krise kann durch die Zuschüsse der Eigenanteil des Gründers für Beratungsleistungen stark reduziert werden. Hr. Dr. Unkelbach ist zudem gelisteter KfW-Berater für das Gründercoaching Deutschland und akkreditierter Berater der RKW Baden-Württemberg.

Für Details zu den einzelnen Fördermöglichkeiten stehen wir gerne unter 0761/385420 zur Verfügung. Weitere Informationen auch auf http://www.handwerk-bw.de/service/bwhm-beratung/beratungsprogramme/.

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