Der Weihnachtsfrieden (engl. Christmas Truce „Weihnachtswaffenstillstand bzw. Weihnachtswaffenruhe“) war ein von der Befehlsebene nicht autorisierter Waffenstillstand während des Ersten Weltkrieges am 24. Dezember 1914 und an den folgenden Tagen. Er fand an einigen Abschnitten der Westfront statt, wo es vor allem zwischen Deutschen und Briten in Flandern zu spontanen Verbrüderungen kam. Keine Schusswechsel in diesem Zeitraum gab es aber auch an Teilen der Ostfront.
Auf einen brieflichen Schusswechsel verzichtet auch das Finanzamt während der Feiertage.
Es ist guter Brauch, dass die Finanzämter in der Weihnachtszeit auf Maßnahmen verzichten, die für die Bürger belastend sein können, und mit schlechten Nachrichten zurückhaltend sind. So soll es auch in diesem Jahr wieder sein.
Zwischen Weihnachten und Neujahr sollen die Finanzämter alle Maßnahmen unterlassen, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden könnten.
Daher bleiben die Bürger in der Zeit vom 23. Dezember bis Neujahr von Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen verschont. Auch andere unangenehme Post vom Finanzamt kommt erst Anfang nächsten Jahres, etwa Schreiben über die Festsetzung von Zwangsgeldern oder die Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren. Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.
Ausnahmen von diesen Regeln soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.
Ebenso wie in den Vorjahren wird es auch keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben.
Sind die Staatsfinanzen also gefährdet, kann ein wenig geschossen werden. Eine Verbrüderung mit dem Finanzamt findet nicht statt. Das Finanzamt ist ja auch kein Feind.
Wir wünschen allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
